RPG Gebäudeverwaltung GmbH

Probleme mit Schädlingen und Lästlingen

..

Professionelle Dienstleistungen

Bekämpfung

Bei der Schädlingsbekämpfung kommt es sowohl auf Effizienz als auch die Beachtung einer Reihe gesetzlicher Vorgaben an. Bei der Bekämpfung in gewerblichen Einrichtungen richten wir uns nach dem IPM (Integrated Pest Management) sowie den Vorgaben der TRNS Teil 1 für Schädlingsbekämpfung und der DIN 10523. Selbstverständlich werden auch in Privathaushalten die gültigen Gesetze und Vorschriften beachtet.

 

Integrated Pest Management (IPM)

Integrated Pest Management beinhaltet die ganzheitliche Betrachtung der Schädlingsproblematik in einem Bereich. Hierbei werden hauptsächlich folgende Gesichtspunkte behandelt:
 

  • Verhinderung eines Schädlingsbefalls durch Prävention (Vorsorge)
  • Überwachung und Erkennung eines Schädlingsbefalls mittels installiertem Monitoring
  • Bekämpfung des Schädlingsbefalls.

 
Unter „integriert“ – im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung, dem Vorratsschutz oder Pflanzenschutz – versteht man die Kombination von Maßnahmen, die den Gebrauch von jeglichem chemischen Biozids reduzieren.
 
Das IPM stammt ursprünglich aus den USA und wurde dort erstmals in den frühen 1970er Jahren formuliert. Für die weltweite Verbreitung erhielten die beiden US-Amerikaner Perry Adkisson
und Ray F. Smith 1997 den World Food Price.

 

TRNS und DIN 10523

Die Abkürzung TRNS steht für Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung. Es ist hierzu anzumerken, dass bislang kaum allgemeingültige Normierungen und auch noch keine allgemein anerkannten Arbeitsverfahren existieren. Einer der Gründe liegt vermutlich in der Vielseitigkeit der Aufgabengebiete und dem Zusammenspielen unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zu berücksichtigen sind beispielsweise der Gesundheits- und Vorratsschutz, der Holz- und Bautenschutz sowie der Pflanzenschutz.
 
In der DIN-Norm 10523 werden allerdings im Bereich der Lebensmittelhygiene Hilfestellungen zur „Durchführung geeigneter und angemessener Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung“ gegeben. Es besteht dabei ein enger Zusammenhang zur VO (EG) Nr. 852/2004, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).

Anrufen

Frau Weiher

030 213 091-100

Kontakt

RPG Gebäudeverwaltung GmbH
Günter-Hartmann-Straße 1
15345 Altlandsberg
Geschäftsführer: Ronny Purschwitz
Tel.: 030 213 091-100
Fax: 030 213 091-101
info@rpg-gruppe.de
www.rpg-gruppe.de
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 94659 B
Ust-IdNr.: DE814154448
St.-Nr.: 37/106/46016
Berliner Volksbank
Kto.: 72 64 07 80 02 BLZ: 1009 0000
IBAN: DE77 1009 0000 7264 0780 02
BIC: BEVODEBB